Damit Sie im neuen Jahr keine bösen Überraschungen erleben, kommt hier nun der zweite Teil über die Veränderungen, die ab 1. Januar auf uns zu kommen. Es war nicht einfach, die in Beamtendeutsch abgefassten Regelungen in verständliche Muttersprache zu übersetzen. Daher können wir weder für Richtigkeit noch Vollständigkeit eine Gewähr übernehmen. Mit anderen Worten: Es …
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