31. März 2015 Archiv

Erst Räpitz verhökert, dann Markranstädt eingemeindet?

Räpitz und seine Ortsteile sollen ab 1. 4. 2017 zu Sachsen-Anhalt gehören. Diese Mitteilung war mehr als nur ein landespolitischer Paukenschlag. Wie zu erwarten, beschäftigen sich jetzt ganze Stäbe von Juristen mit der Frage, ob ein solcher Vorgang tatsächlich vom Grundgesetz gedeckt wird. Artikel 29 sieht so etwas zumindest vor. Da es aber ein Präzedenzfall …

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