Mrz 12
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AKTUELLE MELDUNGEN
Impfung gegen das Coronavirus
Rathaus. Derzeit erreichen uns vielfältige Nachfragen zum Thema Impfung gegen das Coronavirus. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Veröffentlichung des Landkreises vom 6. Januar 2021.
Impfzentren gehen am Montag in Betrieb (Stand 06.01.2021)
Das Sächsische Sozialministerium informiert
Nachdem seit dem 27. Dezember die mobilen Impfteams in den sächsischen Pflegeheimen unterwegs sind, werden am 11. Januar 2021 auch die Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufnehmen. Zunächst werden dort Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen (z.B. ambulante Pflegedienste, Rettungsdiensten etc.) mittels Gruppenterminen geimpft.
Am kommenden Montag soll dann auch die Terminbuchung für individuelle Impftermine online starten. In Kürze wird auch eine Hotline für Terminbuchungen geschaltet. Eine Impfung im Impfzentrum wird nur mit Termin möglich sein. Impftermine können dann vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. In diese Gruppe fallen in Sachsen etwa 457.000 Menschen.
Im Fokus stehen zunächst über 80-Jährige, die einen Termin im Impfzentrum wahrnehmen können. Staatsministerin Köpping: „Hier appelliere ich auch an die Solidarität und Unterstützung durch Angehörige, wenn es um die Terminvereinbarung und Anfahrt zum Impfzentrum geht.“
Auch für wenig mobile über 80-Jährige, die nicht in ein Impfzentrum kommen können, wird es eine Lösung geben. Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten.
Höchste Priorität bei der Corona-Schutz-Impfung haben laut Impfverordnung des Bundes:
- • über 80-Jährige
- • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
- • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).
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