6. Dezember 2019 Archiv

Neues aus der vierten Etage (3)

Könnte man auf der Steuererklärung den Besuch einer Stadtratssitzung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wären gestern weit mehr als dreieinhalb Stunden Miete ansetzbar gewesen. Im Gegenzug könnte das Finanzamt jedoch den Spitzensatz für Unterhaltungssteuer erheben, sodass für den Besucher der Show trotzdem bestenfalls nur eine schwarze Null bliebe. Man kann es drehen und wenden wie …

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