Fragezeichen hinter der Blitzersäule

Was die historische Tragweite ihrer Geschichte angeht, so scheint die Causa „Blitzer“ in der Zwenkauer Straße der Frankenheimer Schranke den Rang ablaufen zu wollen. Gestern wurde der verbliebene Fotoapparat stadtauswärts auch für Aufnahmen in stadteinwärtiger Richtung ertüchtigt. Irgendwie scheint aber auch das nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Folgt da bald noch ein Kapitel?

Was bisher geschah: In der Zwenkauer Straße wurde für jede Fahrtrichtung je eine Blitzersäule errichtet. Weil es der Deutsche aus Gründen des Rechts am eigenen Bild nicht mehr gewohnt ist, ungefragt fotografiert zu werden, setzt er sich zunehmend gegen solche Praktiken zur Wehr.

Findigen Rechtsanwälten ist bei der Aufarbeitung eines solchen Delikts aufgegangen, dass die Fotostele sowieso zu nah an der Ursache ihrer Existenzberechtigung stand. Also wurde sie entweiht und zurückgebaut.

Auf die Veröffentlichung belastbarer Zahlen wurde bei diesem Vorgang weitgehend verzichtet. Im Bemühen, ihn als juristischen Präzedenzfall unbrauchbar zu machen, erschöpften sich die Begründungen in schwammigen Floskeln. Trotzdem ist bei einigen Quellen durchgesickert, dass der Abstand zwischen 30er Schild und Blitzer wohl 150 Meter betragen müsse, sich im konkreten Fall aber auf nur 70 Meter belief.

Trotz fehlender Drohkulisse

Seither gab es nur noch den stadtauswärts positionierten Blitzer. Machte aber nichts. Sei es aus gewachsenem Bewusstsein oder inzwischen entwickelter Macht der Gewohnheit, auch stadteinwärts gingen die Bremslichter weiterhin an. Trotz fehlender Drohkulisse.

Man hätte die Situation also auch durchaus so belassen können. Hätte. Wenn da nicht die drängenden Fragen nach innerer Sicherheit wären, die gerade vor Bundestagswahlen immer lauter werden. Wenn er schon für wichtige Sicherheitsfragen in Sachen Unterbringung und Betreuung von Zuwanderern oft genug nicht zuständig ist oder gar nicht mehr wahrgenommen wird, muss der Landkreis wenigstens im Straßenverkehr zeigen, dass er noch zu etwas nutze ist.

Als weithin sichtbares Manifest dieser Existenzberechtigung wurde nun der bestehende Blitzer mit einem Objektiv auf der Rückseite ertüchtigt, um auch dem stadteinwärts rollenden Verkehr das unmissverständliche Zeichen zu geben, dass in dieser Stadt Zucht und Ordnung herrschen. Zumindest auf den Straßen.

Der Blitzer wurde gestern zweidimensoinal ertüchtigt.

Dieses wohltuende Gefühl, dass sich da jemand für unsere Sicherheit und endlich auch mal unser Bedürfnis nach Ruhe berufen fühlt, hat aber schon Risse bekommen. Denn wie war das gleich noch mal mit den Abständen? Hundertfünfzig Meter, siebzig Meter … Ja, jetzt kommt die Sache mit den 14 Metern.

Wenn jemand aus der Lausener Straße kommt und in die Zwenkauer Straße einbiegen will, verlässt er die Tempo 30-Zone. Das heißt, ab dem Punkt darf er 50 km/h fahren. Stadtauswärts wird dies erst an der Gartenstraße wieder eingeschränkt. Dort steht das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung 30. Dumm nur, dass sich der Blitzer nur rund 14 Meter dahinter befindet.

Im Rechtsverständnis des Durchschnittsbürgers bedeutet dies, dass man stadtauswärts erst bei einem Tempo über 50 km/h geblitzt werden darf. Alles andere wäre dann wieder eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

Nun ja, wenn man sich diesen Aktionismus so vor Augen hält, könnten einen tatsächlich Zweifel darüber kommen, dass es sich um eine Maßnahme für die Durchsetzung von Sicherheit und Lärmschutz handelt.

Viel eher hat es den Anschein, als sollten die Kosten von Auf- und Rückbau des Blitzers auf der gegenüberliegenden Seite wieder reingeholt werden. Ein mittlerer fünfstelliger Betrag war das immerhin.

30 oder 50, das ist hier die Frage. Wie hoch ist die zulässige Geschwindigkeit?

Aber ob es korrekt ist, das Teil bereits ab Tempo 30 blitzen zu lassen, ist zweifelhaft. Zumindest wenn man glaubhaft darstellen kann, dass man aus der Lausener Straße kam und wegen nahenden Verkehrs in erlaubtem Maße bis 50 beschleunigen musste.

Ende der 30er Zone in der Lausener Straße. Ab hier darf man bis zur Gartenstraße 50 fahren, doch nur 14 Meter dahinter lauert schon der Blitzer. Korrekt?

Tempo 30 dient in Markranstädt ausdrücklich dem Lärmschutz. Wo Ruhestörung aufhört und Lärm anfängt, darüber streitet man sich gegenwärtig auch auf einem ganz anderen Betätigungsfeld.

Es wäre dem Sicherheits- wie auch dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung sicher dienlicher, wenn der Landkreis auch in diesem Bereich bei der Kontrolle und Ahndung  den gleichen Eifer an den Tag legen würde.

 

5 Kommentare

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    • _PFFT_ auf 31. August 2017 bei 22:48
    • Antworten

    Die Grundschule Markranstädt besitzt und verteitelt Lärmschutzkopfhörer im Unterricht, weil sich die Schüler besser konzentrieren können, leider kein Witz!
    Die Bitte am Elternabend war, aus Kostengründen allen Schülern diese Möglichkeit zu bieten, weshalb die Eltern dazu angehalten worden, Ohrenschützer wie aus dem Arbeitsschutz bekannt, zu kaufen und sie dem Kind mitzugeben,
    wohlgemerkt und betont, für den UNTERRICHT! (nicht für Pausen…)
    Läuft hier was schief?!
    Was ist mit der gelobten Disziplin?
    Grenzenlos in Sachen Lärm, Kosten, Regularien, Gesetzlichkeiten….. ?

    ….
    Da vergeht einem das Lachen!

    • Manfred Schwung auf 27. August 2017 bei 11:13
    • Antworten

    Ach, der Landkreis, die Dienstaufsicht und ihre ominösen Auslegungen!

    Da möchte ich doch an die vorhergehenden Kommentare vor allem an Helmut anknüpfen!
    In diesem Zusammenhang gibt es eine bemerkenswerte, fast satirische Aussage in einem Schreiben der Landesdirektion Sachsen vom 06.06.17 als Dienstaufsichtsbehörde!

    Zitat:“ Im Ergebnis hat das Landratsamt zum Zeitpunkt der Mitteilung an Sie kein persönliches Fehlverhalten des Herrn Bürgermeisters Spiske attestieren können!“

    WAS IST DAMIT GEMEINT? Fast jeder in Markranstädt kennt die seit über 15 Monaten immer noch nicht aufgeklärte Schuldfrage an den mehr als 500.0 T€ Mehrkosten für den Grundschulanbau und die vermeidbaren Kosten für den Aufhebungsvertrag zur Entlassung der Bauamtsleiterin Frau Dr. Richter! Auch jedem Stadtrat ist aufgrund der eindeutigen Aktenlage und verschiedener „Brandbriefe“ des Bauamtes seit Jahren bekannt, dass durch die naive und hilflose Personalarbeit des Bürgermeisters mit nur einer Abmahnung man sich nicht von einer Amtsleiterin erfolgreich trennen kann!
    Allein schon dieses Fehlverhalten des Bürgermeisters hat etwa 120.0 T€ vermeidbare Kosten, d.h. Schaden für die Stadt verursacht und ist so schlimm es ist, Satire genug!
    Nun gilt es so eine Arbeitsweise möglicherweise zu vertuschen, vielleicht wurden dem Akteneinsichtsausschuss und der Arbeitsgruppe der Stadt deshalb zur Aufklärung der Mehrkosten vom Bürgermeister wichtige Dokumente über ein Jahr d.h. bis heute vor enthalten!
    Auch zu dem wie der Bürgermeister so nett sagt: „vertiefenden Gespräch am 24.08.17 mit ausgewählten Stadträten“ zu diesem Thema ist ein Ergebnis dieser Beratung und die Schuldfrage zu den Mehrkosten schon gar nicht, bis heute auch nicht bekannt!

    WARUM NICHT?
    WELCHES GEHEIMNIS HAT DER BÜRGERMEISTER HIER ZU HÜTEN?

    • Helmut auf 26. August 2017 bei 12:04
    • Antworten

    Hallo, ich kann einfach nicht verstehen, daß eine Behörde solche fehlerhaften
    Verkehrseinrichtungen im öffentlichen Verkehr den Verkehrsteilnehmern zumutet!!!!
    Der Blitzer Richtung Zwenkau steht von je her verkehrt wegen der 30 km/h 14m vor
    dem Blitzer!!!
    Der hätte als erster verschwinden müssen.
    Ein weiterer Streich der Behörde die in Großlehna ein 30km/h Schild unmittelbar
    hinter einer Kurve zwischen Geästen von Bäumen anbrachten.
    Danach sofort mit mobilen Blitzer kontrollierten, wer ihn wohl erkannt hat?

  1. In Markranstädt scheint man wohl zunehmend nach dem Motto zu verfahren „Besser eine Negativschlagzeile, als gar keine!“ Der MDR hatte sich vor einiger Zeit schonmal mit diser Problematik beschäftigt – danach sollte der stadtauswärtige Blitzer eigentlich auch nicht der Verwaltungsvorschrift entsprechen… Naja, Hauptsache, das Stadtsäckel füllt sich! Ob man das eingenommene Geld wohl für den Ausbau des umstrittenen Weges in Frankenheim verwenden wird?? lol

      • Daniel Düsentrieb auf 23. August 2017 bei 18:41
      • Antworten

      @ Bernd: Na ja, im Grunde genommen nicht ganz falsch, aber leider auch nicht ganz richtig. Mit der Stadt hat dieser Blitzer wenig bis nichts zu tun. Das ist der Landkreis und dieser Unterschied wird von Tag zu Tag deutlicher. Dass es zwischen den Interessen des Landkreises und der Stadt mehr und mehr Differenzen gibt, sieht man ja auch an anderer Stelle, die in diesem Artikel ebenfalls angeschnitten wurde. Zumindest interpretiere ich das so.

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