Tristesse in Bildern: Promenadenfest ohne Menschen?

Ab Freitag wird’s trist in Deutschland. Auch in Markranstädt. Pure Langeweile in den Medien, keine visuelle Ablenkung mehr, nur noch Text und Stillleben. Der Grund: Die neue Datenschutzverordnung verbietet es grundsätzlich, Menschen zu fotografieren. Auf den Titelseiten der Gazetten drohen Fotos mit leeren Kaffeetassen oder leblosen Häuserfassaden. Das ganze Ausmaß ist noch gar nicht überschaubar, die Ursache aber könnte fast noch katastrophaler sein.

Wer digital fotografiert und dabei – zufällig oder nicht – Menschen abbildet, hat ab Freitag ein richtig dickes Problem. Weil bei diesem Vorgang nicht nur die Pixel gespeichert werden, sondern auch Meta-Daten (Datum, Uhrzeit etc., manchmal sogar GPS-Koordinaten), fällt er nicht mehr unter Fotografie, sondern unter Datenerhebung bzw. Datenspeicherung.

War bislang vor allem die Frage interessant, was man nach dem Fotografieren mit den Fotos macht, ist jetzt allein schon die Betätigung des Auslösers eine Straftat, weil damit personenbezogene Daten gespeichert werden.

Die Regelung gilt übrigens nicht nur für Berufsfotografen. Wenn beispielsweise auf dem Urlaubsfoto nicht nur die eigene Familie in die Linse grinst, sondern dahinter eine andere Person durchs Bild läuft, kann das Facebook-Posting an die Daheimgebliebenen richtig teuer werden.

Die Messer der findigen Abmahnanwälte, die in Heerscharen in den Startlöchern sitzen, sind längst gewetzt. Es ist beispielsweise schon untersagt, am Strand zu fotografieren, auch wenn man das Motiv später nur im eigenen Schlafzimmer beim allabendlichen Relaxen nutzen will.

Die gesetzlichen Regelungen waren schon bisher recht schwammig, konnten aber auf gewisse Faustregeln reduziert werden. Menschengruppen beispielsweise durfte man fotografieren, ohne jeden Einzelnen fragen zu müssen. Eine Gruppe war eine Gruppe, sofern sie aus mindestens sechs Personen bestand. Wie gesagt, Faustregel.

Man durfte sich beim Ablichten der Demo nur nicht auf eine Fußbank oder Leiter stellen, weil man damit den öffentlichen Raum verlassen hat und deshalb andere Gesetze galten.

Auch sachliche Gegenstände genossen mitunter einen besonderen Schutz. Einen ICE zu fotografieren, war schon bisher nicht erlaubt und eine Aufnahme vom Nova Eventis zu veröffentlichen, ohne den Architekten zu benennen, war schon vorher ein schweres urheberrechtliches Vergehen.

Stimmungsgeladener Schnappschuss vom Promenadenfest. Menschen waren übrigens aus da.

Ab Freitag wird die Sache einfacher. Am besten gar nicht mehr fotografieren, dann ist man auf der sicheren Seite. Wer beispielsweise eine Demo ablichtet, muss jetzt jeden Teilnehmer fragen. Da darf man schon mal gespannt sein, wie am kommenden Montag über das Promenadenfest berichtet wird.

Viel Text und ein Foto vom unbelebten Ufer mit Sonnenaufgang hinter den Grünauer Wohnblöcken? Man muss halt nur aufpassen, dass sich in der Wasserfläche nicht zufällig ein Gesicht spiegelt.

Grundsätzlich ist es so, dass man Menschen nur dann noch mit der Kamera einfangen darf, wenn diese ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt bekanntlich in der Öffentlichkeit stehende Menschen, die ihr Dasein mit der eigenen öffentlichen Wahrnehmung geradezu existenziell verbinden. Musiker, Fußballer, Politiker …

Um weiterhin wahrgenommen zu werden, könnten diese Personen vorab eine pauschale Einverständniserklärung abgeben. Logisch nachvollziehbar, dass sie diese Erlaubnis wohl nur den ihnen genehmen Organen erteilen werden und sicher auch nur mit der Einschränkung, dass die Veröffentlichung nur im Zusammenhang mit positiver, imagefördernder Berichterstattung erfolgen darf.

Pressefoto von einer Demonstration Markranstädter Obstbauern gegen die Agrarpreispolitik der EU.

Die Pressefreiheit hat damit ein neues Niveau erreicht. Wenn wir künftig in den Medien Menschen sehen, dann möglicherweise immer die gleichen und stets nur im Zusammenhang mit Erfolgsmeldungen. Zum Glück für uns Markranstädter scheint das Verhältnis zwischen Bürgermeister und Lokalgazette auf einer Skala von Null bis Zehn bei etwa minus Fünf zu liegen.

Nicht auszudenken, was uns sonst an visuellen Eindrücken drohen würde. In Ermangelung anderer öffentlicher Personen, wie beispielsweise einer Helene Fischer mit Markranstädter Wurzeln oder wenigstens eines gedopten Olympiasiegers, hätten wir dann womöglich den täglichen Wechsel von Spiske beim Promenadenfest, Bürgermeister beim Fassbieranstich, Verwaltungsleiter vor Ort, Rathaus-Chef auf dem Heimweg … Pressefreiheit eben.

Okay, ob man den Bürgermeister eines Dorfes in der Presse sieht oder zur gleichen Zeit in Moldawien ein Sack mit gebrauchten Türklinken vom Pferdefuhrwerk fällt, ist vielleicht nicht so erheblich. Aber in höheren politischen Gefilden wird’s dann interessant.

Es könnte System dahinter stecken, dass man nur noch die fotografieren darf, die für dieses neue Gesetz verantwortlich sind. Bekanntlich ist es die stete Wiederholung, die einen Hit zum Hit macht oder in diesem Fall einen führenden Politiker zu einem führenden Politiker. Wenn man nur noch ihn sieht und dazu ausschließlich in Verbindung mit heroischen Meldungen, ist Platz 1 in den Charts vorprogrammiert.

Und doch gibt es eine andere Verschwörungstheorie. Beim Wechsel von der analogen zur digitalen Fotografie hatten seinerzeit einige Marktführer den Anschluss verpasst. Kodak zum Beispiel oder Agfa. Die waren zwischenzeitlich in digitaler Hinsicht nicht weit entfernt von einer Art Hartz IV für Unternehmen. Jetzt könnten sich die Zeiten wieder ändern.

Wer sich dem Vorwurf illegaler Datenspeicherung durch das Fotografieren entziehen will, greift einfach auf analoge Technik zurück. Die gute alte Beirette für den Anfänger, die EXA von Pentagon für Fortgeschrittene oder die verstaubte Agfa-Pocket aus dem Westpaket: ritsch-ratsch … klick!

Was man neben der Kamera vom Dachboden noch braucht, ist der gute alte Rollfilm und eine Dunkelkammer oder analog dazu den Kontakt zu einem historischen Fotolabor. Keine Meta-Daten mehr, keine Speicherung von Angaben, die eh niemand liest und nur noch pures Retro-Vergnügen am Fotografieren.

Das Ergebnis ist das gleiche wie bei der Digitalfotografie, nur eben viel nachhaltiger. Die Umwelt wird wieder aktiv einbezogen (unsere Flüsse lechzen schon seit Jahren nach den Schwermetallen aus den Filmen), schnelles Internet brauchts nicht mehr, weil keine Bilder mehr verschickt werden und es gibt reihenweise neue Arbeitsplätze. Schon wird darüber nachgedacht, die alten ORWO-Ruinen in Wolfen wieder zu ertüchtigen.

Auch für die Handy-Industrie eröffnen sich völlig neue Märkte. „Vintage 1.0“ ist die weltweit erste rein analoge App fürs Smartphone. Es ist keine Software, sondern ein Anbaugerät, nur etwa so groß wie eine Stange Zigaretten. Darin enthalten sind ein Rollfilm mit einer Kapazität von 24 Bildern, eine Linse und ein Auslöser. Ach ja … und eine Kurbel, mit der man den Film weiterleiern kann, ist natürlich auch dran. Verschickt werden die Fotos per Post.

Übrigens profitiert man auch bei den Markranstädter Nachtschichten von der neuen Datenschutzverordnung. Der Karikaturist muss sich nicht mehr als Hiwi für Mindestlohn bei einem Kapitalisten versklaven, sondern malt jetzt kostenlos nur noch Bilder für uns, weil wir nicht mehr fotografieren dürfen. Die Grafiken sind ganz und gar unverfänglich und frei von jeglichen Ansprüchen Dritter. Als wenn wir’s schon immer gewusst hätten …


Sensationeller MN-Sonderservice zur Einführung der neuen Datenschutzverordnung! 

Und hier der exklusive Sonderservice der Markranstädter Nachtschichten! Wer künftig trotzdem noch fotografieren will, kann bei uns seine wertlos gewordene Spiegelreflex-Digitalkamera (nur die neuesten Modelle) gegen eines dieser hochwertigen mechanischen Analoggeräte kostenlos eintauschen*. Keine Meta-Daten mehr, keine illegale Speicherung personenbezogener Angaben, keine Angst vor Rechtsanwälten!   *(nur solange der Vorrat reicht)

 

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