Die Folgen der DSGVO: „Der mit dem Tripper bitte!“

Das Nationaleinkommen in Markranstädt hat am Donnerstag einen heftigen Einbruch erlitten. Grund: Die Unternehmen konnten nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen, weil sie sich nur noch mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU beschäftigen mussten. Spät, zu spät. Viel zu spät vor allem für die Beantwortung plötzlich auftauchender Fragen aus der Praxis.

Die neue DSGVO berührt alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens. Leider sind dadurch nicht nur die Datenschutzerklärungen, die eh niemand liest, noch länger geworden. Plötzlich sind auch Probleme aufgetaucht, die niemand auf dem Schirm hatte. Hier einige solcher Fälle:

So fragen sich Ärzte und Schwestern beispielsweise, ob sie den nächsten Patienten im Wartezimmer noch bei seinem bürgerlichen Namen aufrufen dürfen. Immerhin weiß dann jeder, wer er oder sie ist und kann die Person identifizieren. Geht gar nicht!

In einigen Praxen hat man sich vorerst darauf geeinigt, die Patienten nicht mehr beim Namen, sondern mit ihrem Leiden anzusprechen. Weil es passieren kann, dass sich beim Aufruf „Der mit dem Tripper bitte!“ gleich mehrere Personen erheben, darf zur Einschränkung des Personenkreises sogar die gesamte Krankenakte vorgelesen werden. Nur der Name darf nicht genannt werden, damit die betroffene Person durch die anderen Menschen im Wartezimmer dadurch nicht identifiziert werden kann.

Deutschlandkarte oder Navi?

Völlig unverfänglich ist es dagegen für die Arzthelferinnen, sich weiterhin die Telefonnummern oder andere persönliche Angaben der Patienten quer durch das Wartezimmer zurufen zu lassen. Hauptsache, niemand im Raum kann die Zahlenfolge einem Namen zuordnen. Das klingt dann ungefähr so: „Der Herr mit der Impotenz: Stimmt die Rufnummer 0815 4711 noch?“

Auch an den Kassen der Einkaufsmärkte wird sich ab heute das Vokabular ändern. Bis gestern waren da noch Fragen zugelassen wie: „Haben sie eine Deutschlandkarte?“ (worauf es in Markranstädt dann schon mal die Antwort gab „Brauch ich nicht, hab mir gestern ein Navi geklaut!“), gelten solcherart Fragen ab sofort als illegale Datenerhebung, weil Menschen damit in Kategorien eingeteilt werden können.

Das ist übrigens das Gute an der neuen DSGVO. Menschen sollen anhand ihrer Daten nicht mehr in irgendwelche Schubladen geschoben werden können. So heißt es im Text: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.

Da kommen harte Zeiten auf Pfarrer Zemmrich und seine Kollegen zu. Die Kirche muss künftig ohne Steuereinnahmen von ihren Schäfchen kalkulieren, weil das Finanzamt nicht mehr wissen darf, ob jemand in der Kirche ist oder nicht.

Mehr noch: Der Pfarrer muss bei beim Gottesdienst die Augen schließen, weil er anhand der sonst sichtbaren Gläubigen durch einfache gesellschaftliche Subtraktion auf die Atheisten schließen kann.

Zwischen Hochzeit und Tod

Ganz besonders umstritten sind noch die Regelungen, die im Rahmen einer Eheschließung anzuwenden sind. Da es weder den Standesbeamten noch den künftigen Gatten erlaubt ist, voneinander personenbezogene Daten zu erheben, könnten ab heute einander völlig fremde Menschen sozusagen anonym in den Stand der Ehe treten.

Scheinen all diese Probleme noch irgendwie lösbar zu sein, weil Betroffene zustimmen oder ablehnen können, wird es spätestens bei Trauerfällen richtig ernst.

Man kann den Dahingegangenen schließlich nicht mehr fragen, ob seine personenbezogenen Daten in Stein gemeißelt und auf dem Friedhof öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

Ein Schlag ins Kontor für die ansässigen Steinmetzbetriebe, wo man wegen des drohenden Auftragsrückgangs bereits mit Entlassungen rechnet. In der Sozialauswahl haben billige Hilfskräfte mit Lese-Rechtschreibschwäche plötzlich die besseren beruflichen Perspektiven.

Jugendschutz mal anders

Einzig die in Markranstädt zu nächtlicher Stunde auf dem Alten Friedhof, am Wasserturm, in der Parkstraße oder anderen Schmelztiegeln konzentrierte Jugend kann frohlocken.

Wenn sich eine Verkäufern jemals wieder wagen sollte, nach solch sensiblen personenbezogenen Daten wie dem Alter des Jungen mit der Schnapsflasche zu fragen, gibt’s gleich auf die Fresse für arrogante die Spacko-Nutte!

Vergessenwerden ist jetzt offiziell

Das einzig praxisrelevante Extrakt dieser neuen Verordnung ist das Recht auf Vergessenwerden. Vereinsamte Insassen der örtlichen Senioren- und Pflegeheime können zwar schon lange ein Lied davon singen, aber bisher war dieser Bereich eine ethische Grauzone.

Jetzt ist es offiziell und kein Greis kann sich mehr darüber beschweren, dass er nie von seinen Kindern oder Enkeln besucht wird. Er hat das Recht dazu.

Mehr Cookies für weniger Cookies

Zum Schluss noch ein Wort zum Internet. Die neue DSGVO wird entgegen aller Behauptungen nicht dazu beitragen, dass es weniger Cookies gibt. Damit sich die Webseiten merken können, dass ein Nutzer keine Cookies will, müssen sie einen Cookie setzen. Geht nicht anders.

Aber damit auch hier künftig alles mit rechten Dingen zugeht, werden diese Vorgänge von externen Sicherheitsorganisation wie Cambridge Analytica oder Facebook überwacht.

 

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