Ausnahmsweise verschreibungspflichtig (13/19)

Die großen medialen Lacher sind in der vergangenen Woche ausgeblieben oder waren so rar, dass aus dem Kreise unserer Leserschaft niemand drauf gestoßen ist. Ein paar kleine Leckerbissen erreichten uns dennoch. Wir wollen sie Ihnen nicht vorenthalten. Also dann, mit bestem Dank an die aufmerksamen Einsender …

Was ’ne Woche! Die Thomaskirche wurde entweiht und von Studenten zum Alten Rathaus umgewidmet, eine Syrerin erhält eine völlig überzogene Höchststrafe und am Schluss will ein Rentner seine drei Töchter gegen eine Christin eintauschen, die ihm einen runterholt, bis er den Löffel abgibt. 

Hauptsache alt

Das Alte Rathaus ist als Wahrzeichen von Leipzig nahezu allgegenwärtig. Seit es Postkarten gibt, darf auch das altehrwürdige Gemäuer nicht darauf fehlen. Immer und überall nur Rathaus, Rathaus, Rathaus. Wie langweilig. Höchste Zeit für was Neues. Also nicht gleich ein neues Rathaus, das ja auch schon alt ist. Nein, einfach mal eine neue Idee.

Gefunden von A.K. im SachsenSonntag vom 7. September, Seite 1.

Wie immer, kommen innovative Gedanken aus der Ideenschmiede der Universität. Studenten haben ein neues altes Rathaus entdeckt, es von den Medien effektvoll in Szene setzen lassen und im SachsenSonntag gleich auf der Titelseite präsentiert.

Natürlich kann die erstaunte Leserschaft nicht gleich was anfangen mit der irritierenden Botschaft. Das wissen auch die Studenten und haben sich deshalb bereit erklärt, das alte Rathaus zu erklären. Die Weltöffentlichkeit lauert derweil gespannt auf die Nachricht zur Entweihung der Thomaskirche.

Zur Strafe Deutsch

Dass das deutsche Justizwesen bisweilen seltsame Blüten treibt, mag daran liegen, dass sich die meisten Rechtsanwälte inzwischen in der Politik rumtreiben. Damit sind die Richter ganz auf sich allein gestellt, wenn es darum geht, Recht und Gesetz mit möglichst originellen Urteilen durchzudrücken. Aber es geht auch anders.

Gefunden von unserem Volkskorrespondenten Jabadu auf der Website von Radio Dresden.

Die ganze Härte der deutschen Justiz hat jetzt eine junge Syrerin zu spüren bekommen. Sie hat Unterstützer für die Terrororganisation IS angeworben und musste sich deshalb vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten.

Schon wollten die Verteidiger frohlocken, als ihrer Mandantin bei der Urteilsverkündung 15 Monate auf Bewährung aufgedrückt wurden.

Aber dann legte der Richter nach. Weil die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft wurde, griff er zum nächsthöheren Strafmaß und verurteilte die Frau zu einem Deutschkurs. Rechtsstaatliche Willkür ist das!

Nach Aussagen von Prozessbeobachtern sei die Syrerin nach Verkündung dieses drastischen Urteils unter Tränen zusammengebrochen. Eine Berufung, etwa zur Abmilderung der Strafe in lebenslanges Arbeitslager in einem sowjetischen Gulag, ist nicht möglich.

Learning by doing

Obwohl ihm das Leben zweifelsfrei hart zugesetzt hat, ist dem Inserenten der folgenden Anzeige der Humor nicht abhanden gekommen. Vielleicht hat er ihn sogar erst dadurch erhalten? Jedenfalls erzählen die acht Zeilen, die er dem SachsenSonntag hinterließ, eine eindrucksvolle Lebensgeschichte, die zu Tränen rührt.

Gefunden von A.P. im SachsenSonntag vom 7. September, Seite 28.

Dass man mal drei Töchter haben kann, die sich der eigenen Gene als unwürdig erweisen, gabs schon oft. Die Älteste ist in die Politik gegangen, die Mittlere studiert Jura und die Jüngste geht auf den Strich. Da hilft es auch nicht viel, wenn man sich als Vater einredet, dass wenigstens aus der Kleinen was anständiges geworden ist.

Also weg damit und her mit einer neuen, fertigen Tochter, die bereits anständig erzogen ist. Christlich selbstverständlich, deshalb sollte sie schon 18 sein. Und das mit der handwerklichen Fingerfertigkeit – mein Gott – da kann man auch eine Ungelernte schnell einarbeiten. Learning by doing.

So, das wars dann für diese Woche. Ihnen allen ein schönes, sonniges, entspanntes Wochenende, bleiben Sie uns gewogen und vor allem immer schön aufmerksam.

 

2 Kommentare

    • Der Seebenischer auf 18. September 2019 bei 6:23
    • Antworten

    Selten so gelacht!
    Der erste Beitrag ist aber in Ordnung.
    Ganz bewusst ist nicht das Alte Rathaus abgebildet. Es heisst ja schließlich, „Studenten erklären das Alte Rathaus“ und nicht „Studenten zeigen das Alte Rathaus“, wenn man es zeigt braucht man es ja nicht mehr erklären, es sei denn man hält Betrachter für unterbelichtet.

    Die Frau aus Syrien sollte man dazu verurteilen, die Stelle der ganz unten genannten „Wahltochter“ einzunehmen. Gibt der Mann den Löffel nicht ab, wird sie dann bestimmt von selbst mit einem Gürtelgebinde von Polenböllern um den Bauch einmarschieren und der Sache zum Allgemeinwohl für beide ein Ende setzen.

    Kompliment an die Finder der Artikel!

    • Bernd Hollwitz auf 17. September 2019 bei 10:58
    • Antworten

    „Dass das deutsche Justizwesen bisweilen seltsame Blüten treibt,…“
    Genau!
    Und das diese Syrerin ihren Status als „anerkannter Flüchtling“ verliert, ist doch wohl klar!
    Besser kann man doch nicht zeigen, dass man nicht integrationsfähig ist!
    Da hilft auch kein Deutschkurs, ab zurück nach Hause an den Euphrat!

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.