Von wegen Hilfe: Wie Soloselbstständige vera…lbert werden

Im heutigen Tages-Update schauen wir mal nicht auf die gesellschaftlichen Entwicklungen in Markranstädt, sondern auch auf die wirtschaftlichen Perspektiven. Die vollmundig angepriesenen Hilfen für Unternehmen entpuppen sich, zumindest in Sachsen, beim näheren Hinsehen nämlich mitunter als trojanische Pferde. Von „Hilfe“ kann da speziell für Solo-Selbstständige keine Rede sein. Im Gegenteil.

Die Verpackung verheißt einen wahren Geldsegen. Milliarden wurden bereitgestellt. Für kleinere Unternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige stehen Soforthilfe-Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro auf dem Papier.

Das stimmt auch. Die Betonung liegt aber auf „bis zu“. Im wahren Leben kommt der normale Freiberufler wohl nicht mal auf eintausend Euro. Zumindest in Sachsen. Hier stellt die SAB den Zuschuss nämlich lediglich als Liquiditätshilfe in Aussicht. Was bedeutet das?

Man kann im Antrag nur die Kosten geltend machen, die man für die kommenden drei Monate benötigt, um das Unternehmen am Laufen zu halten, zum Beispiel gewerbliche Mieten, Pacht oder Leasingraten. Was das heißt, sei an folgendem fiktiven Beispiel dargestellt.

Am Beispiel dargestellt

Karl Napp ist Maurer und verdingt sich auf Baustellen als selbstständiger Handwerker. Seine Kelle ist längst abbezahlt, ebenso sein Helm und was er sonst noch so braucht. Wenn er mal eine Maschine, ein Arbeitsgerät oder einen Transporter benötigt, mietet er sich das. Den größten Posten im monatlichen Etat macht die Sozialversicherung aus.

Jetzt plötzlich ruhen die Baustellen. Die fest angestellten Kollegen beziehen Kurzarbeitergeld, Napp hingegen hat gar keine Einkünfte mehr. Ein Kredit, und sei er noch so zinslos, bringt ihm nichts, weil er erstens nicht weiß, wie es nach der Krise weitergeht und zweitens seine Einkünfte schon vor der Krise auch ohne Kreditbelastung gerade so ausreichten.

Angelockt von der Verheißung, dass es für Menschen wie ihn bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt, will er diesen beantragen und erfährt, dass es die nur zu Deckung einiger laufender Kosten gibt. Dazu zählen weder seine privaten Aufwendungen wie Wohnungsmiete oder Essen noch die Sozialversicherung.

Wenn Napp seine Maurerkelle noch nicht abgezahlt hätte, konnte er wenigstens drei monatliche Raten dafür geltend machen. Miete für beispielsweise Maschinen oder Transporter, kann ja nicht anfallen, weil er keine Arbeit hat und demzufolge sowas auch nicht braucht. Ach hätte er sich nur einen Mercedes S-Klasse geleast.

Blieben also nur die Kosten für die Grundgebühren seines Telefons, ein wenig Miete für die Abstellkammer, die er als Büro nutzt und Beiträge für die berufliche Pflichtversicherung – natürlich anteilmäßig runtergerechnet auf drei Monate.

Carl Napp kommt, weil er sparsam gewirtschaftet und keine Verbindlichkeiten hat, auf ein beantragungswürdiges Zuschussvolumen von 540 Euro. Für drei Monate wohlgemerkt. Und ob dem Antrag auch stattgegeben wird, weiß er ebenfalls noch nicht.

Kalte Marktbereinigung

Dies ist kein an den Haaren herbeigezogener Einzelfall. So oder so ähnlich ergeht es nahezu jedem Solo-Selbstständigen in nahezu jeder Branche. Allerdings nur in Sachsen.

In Thüringen beispielsweise wird bei der Beantragung auch der durch die Krise entstandene Schaden und damit der Umsatzverlust berücksichtigt. Da bleibt vielleicht auch was übrig, um sich in den kommenden drei Monaten mal was zu Essen kaufen zu können.

Schäbiger Werbegag

Sagen wirs mal so: Man kann das so machen, klar. Aber das dann werbewirksam mit einem Milliardenpaket zu verkaufen und auch noch von „Hilfe“ zu sprechen, ist nicht nur schäbig, sondern hinterhältig! Und die sich dafür feiern lassen … nein, nicht wegsperren oder sowas in der Art. Einfach als Solo-Selbstständige arbeiten lassen! So wird ein Schuh draus.

 

1 Kommentar

    • Klaus Drummer auf 1. April 2020 bei 17:22
    • Antworten

    Bleibt letztendlich nur Hartz IV…

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