Bargeldlose Stimmabgabe: So funktioniert die Briefwahl

Zugegeben, ein paar unserer Ideen zu den Regeln im zweiten Wahlgang waren rein satirischer Natur. Die Realität ist eben kaum zu toppen. Bei Stimmengleichheit gibt es im wahren Leben beispielsweise keinen Sudden Death, sondern der Sieger wird ausgelost. Ist echt so! Dagegen sprach die Idee mit den Brieftauben wohl vielen Wählern aus dem Herzen. Da kam die gestrige Pressemitteilung aus dem Rathaus grade richtig, um die Sache zu erklären.

Briefwahl im zweiten Wahlgang und nur drei Wochen Zeit für Vorbereitung und Durchführung. Da verfielen einige Freunde der bargeldlosen Stimmenabgabe beim Blick in den leeren Briefkasten bereits in prophylaktische Hektik.

Schon wurden Vorwürfe laut, die Stadtverwaltung richte sich bei ihrer Zeitplanung nach der Kirchturmuhr, deren Zeiger seit Wochen hartnäckig auf 12 Uhr verharren. Andere streuten das Gerücht, der Postbote wäre auf einer von hinten kommenden Schnecke ausgerutscht.

Es ist wahr: Die Zeit wird knapp, aber das sind drei Wochen immer. Sogar zwei Wochen, ja selbst eine. Die Wöchnerinnen und Wöchner auf den Geburtenstation unserer Kliniken können ein Lied davon singen. Aber nicht nur deshalb bewegt sich (bisher) alles im Rahmen und gesetzeskonform, wie aus einer gestern herausgegebenen Pressemitteilung der Stadtverwaltung hervorgeht.

Darin heißt es, dass bis zum 5. Tag nach der Wahl (also bis 25. 9. um 18 Uhr) die Wahlvorschläge durch gemeinsame Erklärung der Vertrauenspersonen oder durch Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden konnten.

Da bis dahin keine Rücknahme erklärt wurde, sei um 18:03 Uhr eine E-Mail an das Druckhaus auf die Reise gegangen. Inhalt: zugelassene Wahlvorschläge für den Sonderdruck des Amtsblatts und die neuen Stimmzettel. Nach Druckfreigabe am Montagmorgen (28.9.) habe das das Druckhaus lediglich zwei Tage zum Erstellen der Stimmzettel sowie des Sonderdruckes benötigt.

Laut Kommunalwahlgesetz sind die zugelassenen Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang, spätestens am achten Tag vor der Wahl (also bis 3. Oktober), durch die Wahlbehörde öffentlich bekannt zu geben. Heißt gleichzeitig, dass Wahlscheine nicht vor der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erteilt werden dürfen. 

Da die Bekanntmachung bereits ab dem 1. Oktober erfolgte, habe die Stadt Markranstädt diesen Vorgang sogar vorfristig abgeschlossen.

Sofort nach Erhalt der Stimmzettel und der öffentlichen Bekanntmachung habe die Stadt Markranstädt mit der Erstellung und dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen und konnte alle fast 2000 zum ersten Wahlgang beantragte Wahlunterlagen bereits am 1. Oktober bei der Post abgeben. Damit sei es seit 1. Oktober ab 13:30 Uhr ebenso möglich, vor Ort wählen zu können, wenn man nicht bereits von der Briefwahl Gebrauch gemacht habe.

Die meisten Wahlunterlagen seien den Bürgern damit bereits am Freitag, dem 2. Oktober, per Post zugegangen. Am Montag wurden für den zweiten Wahlgang bereits 2.141 Briefwahlunterlagen abgeholt oder versendet. Rund 300 Rückläufer davon befänden sich bereits in der Wahlurne, heißt es abschließend in der Mitteilung aus dem Rathaus.

 

1 Kommentar

  1. Provinz-BM Wahlgang Markranstädt 2.0 in den Nachtschichten als Life-Ticker (zu Deutsch wohl auch „zeitaktuelle Berichterstattung“ genannt). MN Hochaktuell, und völlig zeitgemäß. Dazu: verständlich in unserer Sprache gefasst. Gibt es wohl nur in M.! (Das ist die Kommune die eine Satire-Nachtschichten über sich lesen darf). Vielen Dank Euch aus den Umlandgemeinden. In der Umlandprovinz (auch „Randgemeinden“ genannt, ist es sonst wie tote Wahlganghose nach dem dem Wahlgang BM 1.0 vom 20.Sept. Nur 3 Stück aufgehangene Möchtegern-BM-Kandidaten an den Laternen. Eine aktualisiert. Einer verblassend alternd. Einer als Himmelsstürmer oder Sterndeuter mit verborgenen Intensionen, dafür piktogrammiert, uns Wählerschaft nicht ins Gesicht sehend. Es wird intelligent- und spannend. Leute geht wählen, denn weniger als wenigstens 75% gültige Stimmen verkörpern nicht die wirkliche Wählermehrheit meine ich.

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